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Reichshof, 9. Juni 2025 – Die geplanten drastischen Erhöhungen des Hebesatzes für die Grundsteuer B von derzeit 785 Punkten auf 985 Punkte im Jahr 2026 und sogar 1149 Punkte im Jahr 2027 stoßen bei den Grünen Reichshof auf massiven Widerstand. Die Partei warnt eindringlich vor einer „unzumutbaren und untragbaren Mehrbelastung“ für private Haushalte und Eigentümer und fordert den Gemeinderat auf, diese Pläne umgehend zurückzunehmen.
Die Grünen Reichshof betonen in einem aktuellen Antrag, dass diese massiven Steigerungen weit über jede vertretbare Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung hinausgehen. Sie würden die finanzielle Situation vieler Bürger erheblich verschärfen und drohen, Familien und Rentner an ihre Belastungsgrenze zu bringen.
Dramatische Auswirkungen auf Reichshofer Haushalte befürchtet
„Die geplanten Anstiege bedeuten eine dramatische, sprunghafte und nicht nachvollziehbare Mehrbelastung“, heißt es in der Begründung des Antrags. „Diese Sprünge gehen weit über das hinaus, was viele Haushalte in Reichshof verkraften können, und gefährden die finanzielle Stabilität zahlreicher Familien.“
Die Grünen Reichshof fordern daher eine verbindliche und sofortige Begrenzung künftiger Hebesatzanpassungen. Konkret soll die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zukünftig strikt auf die im Vorjahr festgestellte allgemeine Preissteigerung (Inflationsrate) begrenzt werden.
Die Forderungen der GRÜNEN zur Begrenzung der Grundsteuer B im Überblick:
Abwendung einer existenziellen Überlastung privater Haushalte: Die Begrenzung auf die Inflationsrate wird als „absolutes Minimum“ angesehen, um soziale Härten und die Gefährdung der Wohnkostenabdeckung abzuwenden.
Schutz vor Kaufkraftverlust und unplanbaren Wohnkosten: Extreme Hebesatzerhöhungen würden die Bürger zusätzlich belasten und die Wohnkosten unkalkulierbar machen, was die Attraktivität Reichshofs als Wohnort erheblich schadet.
Transparenz und Verlässlichkeit statt unkalkulierbarer Sprünge: Eine an objektiven Daten (Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes) gekoppelte Anpassung schafft dringend benötigte Planungssicherheit für Eigentümer und stellt das Vertrauen in eine bürgernahe Finanzpolitik wieder her.
Aufforderung zu konsequenter Haushaltskonsolidierung: Die Gemeinde Reichshof wird aufgefordert, interne Einsparpotenziale konsequent zu identifizieren und umzusetzen, anstatt die Last einseitig auf die privaten Eigentümer abzuwälzen. Eine Begrenzung der Einnahmen zwingt zu effizienterer und sparsamerer Haushaltsführung.
Stärkung des Vertrauens in die Kommunalpolitik: Nur eine Selbstverpflichtung zur Begrenzung auf die Preissteigerung kann das Vertrauen der Bürger in eine sozial verträgliche Kommunalpolitik wiederherstellen.
Konkrete Antragspunkte an den Gemeinderat:
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichshof soll beschließen:
Die geplanten Hebesatzerhöhungen für die Grundsteuer B auf 985 Punkte im Jahr 2026 und 1149 Punkte im Jahr 2027 werden zurückgenommen.
Künftige Erhöhungen des Hebesatzes für die Grundsteuer B sind ab sofort auf die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Inflationsrate (Verbraucherpreisindex für Deutschland) des jeweils vorangegangenen Jahres zu begrenzen.
Eine Abweichung von dieser Begrenzung ist nur in absoluten Ausnahmefällen und bei zwingender Notwendigkeit möglich. Eine solche Ausnahme bedarf einer detaillierten, öffentlichen Begründung und muss eine gesonderte qualifizierte Mehrheit des Gemeinderates erhalten.
Die Grünen Reichshof appellieren dringend an den Gemeinderat, diesen Antrag im Sinne der finanziellen Stabilität und Lebensqualität der Reichshofer Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und positiv zu bescheiden.
Jürgen Barth, Fraktionsvorsitzender
zu den neuen Sprecher*innen des OV wurden Beate Mauelshagen und Oliver Wiesner gewählt.
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Aufgrund eines Antrages der Grünen Fraktion im Rat wurden die Kosten zur Errichtung und Wartung von Löschwasserbehältern dem Haushalt der Kommune zugeordnet. Dadurch konnte die Neuverschuldung des Wasserwerkes in 2024 um ca. 155.000, - Euro reduziert werden. Leider führt es momentan noch nicht zu einer Verringerung der Wassergebühren.
Durch die Verlagerung der Kostenträgerschaft in den kommunalen Haushalt werden die Kosten dieser wichtigen Einrichtung auf mehr Schultern verteilt. Gemäß den Einnahmen der Gemeinde, also auf die Gewerbesteuer, den Lohnsteueranteilen der Gemeinde und den Grundsteuern A und B sowie weiteren Einnahmen der Gemeinde. Durch die Verlagerung der Kosten werden zusätzlich Zinszahlungen vermieden, da der kommunale Haushalt momentan ausgeglichen ist. In Summe führt dies zu einer Reduzierung der Belastung unserer Bürger.
Jürgen Barth Fraktionsvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen
in der Sitzung am 11 Dezember wurde unter anderem der Haushalt der Gemeinde eingebracht. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 die GRÜNEN Reichshof über die zweijährige Förderung von sog."Balkon PV Anlagen" wurde von der Merheit aus CDU und FDP abgelehnt. Haben diese kein Herz für Mieter?
Änderung im Fraktionsvorsitz
Jürgen Barth ist neuer Fraktionsvorsitzender
Die großen deutschen Umweltverbände haben eine Initiative zum Erhalt der Artenvielfalt gestartet. Vor dem Landtag postulierten BUND, NABU und LNU Ende Juli trotz der Corona Einschränkungen ihre Forderungen.
Unterstützt werden sie von einem breiten Bündnis an Organisationen, unter anderem auch von den Grünen NRW
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